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   SG Dresden, 13.12.2006 - S 11 KA 848/02   

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https://dejure.org/2006,35946
SG Dresden, 13.12.2006 - S 11 KA 848/02 (https://dejure.org/2006,35946)
SG Dresden, Entscheidung vom 13.12.2006 - S 11 KA 848/02 (https://dejure.org/2006,35946)
SG Dresden, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - S 11 KA 848/02 (https://dejure.org/2006,35946)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BSG, 28.05.2008 - B 6 KA 41/07 R

    Ärztlicher und nichtärztlicher Psychotherapeut - angemessene Höhe der Vergütung

    Das Gericht hat unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts (vom 13.10.2006 - L 4 KA 4/05) und des SG Dresden (vom 13.12.2006 - S 11 KA 848/02) den Beschluss des Bewertungsausschusses in zwei Punkten für rechtswidrig erachtet.
  • BSG, 28.05.2008 - B 6 KA 43/07 R

    Vorgaben des Bewertungsausschusses für eine angemessene Vergütung der

    Das Gericht hat unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts (vom 13.10.2006 - L 4 KA 4/05) und des SG Dresden (vom 13.12.2006 - S 11 KA 848/02) den Beschluss des Bewertungsausschusses in zwei Punkten für rechtswidrig erachtet.
  • SG Marburg, 04.07.2007 - S 11 KA 270/05
    Zu Recht kritisiert das SG Dresden zunächst (vgl. Urteil vom 13.12.2006, Az. S 11 KA 848/02, S. 27f), es sei bereits im Ansatz nicht nachvollziehbar, weshalb bei der Berechnung der Betriebskosten auf eine Kombination verschiedener Datengrundlagen, die auf Erhebungen in verschiedenen Zeiträumen beruhten, abgestellt werde.

    Darüber hinaus bewirkt die Nichteinbeziehung der betroffenen Honorare auch ein rechnerisch falsches, für die Psychotherapeuten ungünstiges Ergebnis, wie das SG Dresden (Urteil vom 13.12.2006, Az. S 11 KA 848/02, S. 31) richtig ausführt.

  • SG Marburg, 04.07.2007 - S 11 KA 609/05

    Bewertungsausschuss - Beschlüsse in der 93. und 96. Sitzung zum Begriff der

    Zu Recht kritisiert das SG Dresden zunächst (vgl. Urteil vom 13.12.2006, Az. S 11 KA 848/02, S. 27f), es sei bereits im Ansatz nicht nachvollziehbar, weshalb bei der Berechnung der Betriebskosten auf eine Kombination verschiedener Datengrundlagen, die auf Erhebungen in verschiedenen Zeiträumen beruhten, abgestellt werde.

    Darüber hinaus bewirkt die Nichteinbeziehung der betroffenen Honorare auch ein rechnerisch falsches, für die Psychotherapeuten ungünstiges Ergebnis, wie das SG Dresden (Urteil vom 13.12.2006, Az. S 11 KA 848/02, S. 31) richtig ausführt.

  • SG Marburg, 04.07.2007 - S 11 KA 101/05

    Höhe der Vergütung eines Psychiaters und Neurologen

    Auch die Art und Weise, wie der Betrag von EUR 40.634 ermittelt wurde, ist fehlerhaft.Zu Recht kritisiert das SG Dresden zunächst (vgl. Urteil vom 13.12.2006, Az. S 11 KA 848/02, S. 27f), es sei bereits im Ansatz nicht nachvollziehbar, weshalb bei der Berechnung der Betriebskosten auf eine Kombination verschiedener Datengrundlagen, die auf Erhebungen in verschiedenen Zeiträumen beruhten, abgestellt werde.

    Darüber hinaus bewirkt die Nichteinbeziehung der betroffenen Honorare auch ein rechnerisch falsches, für die Psychotherapeuten ungünstiges Ergebnis, wie das SG Dresden (Urteil vom 13.12.2006, Az. S 11 KA 848/02, S. 31) richtig ausführt.

  • BSG, 28.05.2008 - B 6 KA 42/07 R

    Vorgaben des Bewertungsausschusses für eine angemessene Vergütung der

    Das Gericht hat unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts (vom 13.10.2006 - L 4 KA 4/05) und des SG Dresden (vom 13.12.2006 - S 11 KA 848/02) den Beschluss des Bewertungsausschusses in zwei Punkten für rechtswidrig erachtet.
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